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Europäische Union der Rechtspfleger

Die Europäische Union der Rechtspfleger (E.U.R) wurde am 6.10.1967 beim Deutschen Rechtspflegertag in Karlsruhe gegründet.

Gründungsmitglieder der E.U.R waren die Berufsverbände aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Österreich 

 

Die E.U.R. ist eine NGO (Nichtregierungsorganisation), hat seit 5. Mai 1971 mitwirkenden Status beim Europarat und seit 2003 Beobachterstatus bei der CEPEJ, dem Europäisches Komitee für die Wirksamkeit und Effizienz der Justiz.

Sie repräsentiert den Beruf des Rechtspflegers und vergleichbarer höherer Beamter in Europa. Auch mehrere, nicht-europäische Organisationen sind der E.U.R als assoziierte Mitglieder beigetreten.

 

Die ordentlichen Mitglieder der E.U.R. (Berufsverbände aus den genannten Ländern) sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden und Ungarn.

Österreich ist durch zwei Berufsverbände und zwar durch die „Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion Justiz“ und durch die „Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs – VDRÖ“ vertreten.

Assoziierte EUR-Mitglieder sind: Chile, Japan, Mali, Marokko, Südkorea und Tunesien.

 

Die Europäische Union der Rechtspfleger ist in politischer und ideologischer Hinsicht neutral. Die wichtigsten Ziele der E.U.R., manifestiert in ihrer Satzung, sind: Die Teilnahme an der Erstellung, Entwicklung und Harmonisierung der Gesetze auf europäischer und internationaler Ebene.

 

Im Jahr 1995 verabschiedete die E.U.R. ein „Modelstatut für den Europäischen Rechtspfleger/Greffier“, in dem die Einführung des Rechtspflegers/Greffier in europäischen Ländern als eine der Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Justiz vorgeschlagen wird.   

 

Zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa und zur Verbesserung der Effizienz und Bürgernähe der Gerichte hat die Europäische Union der Rechtspfleger im Jahr 2008 ein „Grünbuch für den Europäischen Rechtspfleger“ verfasst.

Dieses Grünbuch verglich die Rechtsverhältnisse und Zuständigkeiten der Rechtspfleger/Greffiers in 14 verschiedenen Ländern – darunter auch drei Länder außerhalb Europas - und sollte als Grundlage für Beratungen zur Rechtsangleichung in Europa dienen.

Die Studie umfasste die europäischen Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien sowie Japan, Marokko Tunesien.   

Dabei wurde festgestellt, dass die Tätigkeiten der Rechtspfleger/Greffiers in zwei Bereiche eingeteilt werden kann:

  1. Übernahme von Funktionen bzw. Aufgaben, die in bestimmten Bereichen einen gerichtlichen Entscheidungscharakter haben.
  2. Übernahme von Funktionen bzw. Aufgaben die nicht dem traditionellen Aufgabenbereich der Richter zuzuordnen sind.

 

Während die deutschen Rechtspfleger, die österreichischen Diplomrechtspfleger sowie die Rechtspfleger in Süd-Korea der ersten Kategorie zuzurechnen sind, sind die übrigen Rechtspfleger bzw. Greffiers der zweiten Kategorie zuzuzählen. Diese Kollegen erlassen keine gerichtlichen Entscheidungen sondern sind im Wesentlichen an der Entscheidungsfindung eines Richters beteiligt. 

 

Im Jahr 2014 wurde von der E.U.R. eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Weiterentwicklung des „Grünbuches“ beschäftigt hat. 

Der Titel des neuen Werkes wurde mit „Weißbuch für den Europäischen Rechtspfleger/Greffier“ festgelegt und soll die politischen Entscheidungsträger ermutigen, diesen Beruf in den Gerichten in Europa zu etablieren. Es zeichnet die Konturen des Berufes der Zukunft auf, um den Bedürfnissen der Justiz und den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden.

In den einzelnen Kapiteln dieses Weißbuches erfolgt eine Bestandaufnahme der Berufe der Rechtspfleger/Greffier in den Mitgliedsländern der EUR, wird das Modelstatut des Rechtspflegers/Greffiers für Europa definiert, der Aufgabenkatalog für den Rechtspfleger/Greffier aufgezeigt, ein adäquater Ausbildungsweg skizziert und letztendlich die positiven Auswirkungen der Übertragung von Aufgaben des Richters an den Rechtspfleger/Greffier betont.

Das „Weißbuch für den Europäischen Rechtspfleger/Greffier“, das in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch verfasst worden ist, kann auf der Homepage der Europäischen Union der Rechtspfleger (www.rechtspfleger.org) aufgerufen werden.    

 

Der derzeitige Vorstand der Europäischen Union der Rechtspfleger, der im September 2016 beim Kongress in Malaga (Spanien) für eine Funktionsperiode von 3 Jahren gewählt worden ist, wird vom französischen Mitgliedsverband „UNION NATIONALE DES SYNDICATS AUTONOMES - UNSA Services Judiciaires“ gestellt und umfasst folgende Mitglieder:

Vivien Whyte – Präsident

Franck Le Guern – Generalsekretär

Philippe Gilabert - Schatzmeister